Ihre zuverlässige Substitution

Im Rahmen Ihrer verordneten Therapie versorgen wir Sie als betreuende Apotheke gerne und zuverlässig mit Ihren Substitutionsarzneimitteln.

 

Zu Beginn der Substitutionstherapie muss patient*innenindividuell das geeignete Substitutionsmittel und die dazu passende Dosierung von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt bestimmt werden. Unter Aufsicht der Ärztin bzw. des Arztes oder einer von der Ärztin oder dem Arzt mit der Vergabe betrauten Person, meist der medizinischen Fachangestellten, wird dann das Substitutionsmittel verabreicht. Diese Form der Vergabe wird Sichtbezug in der Arztpraxis genannt.

Wird der*die Opioidabhängige von der Ärztin bzw. dem Arzt als stabil eingeschätzt, kann er*sie das Substitutionsmittel im Rahmen der Take-Home-Regelung für einen oder mehrere Tage mit nach Hause nehmen. Je nach Ihrer individuellen Situation, bestehen somit verschiedene Möglichkeiten der Vergabe von Substitutionsmitteln.

Wie und wo erfolgt die Einnahme?

Vor der Abgabe des Substitutionsmittels werden die Identität des*der Patient*innen überprüft und darauf geachtet, dass sie nicht alkoholisiert sind.

 

Take-Home-Regelung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt das Substitutionsmittel auch zur eigenverantwortlichen Einnahme auf Basis der „Take-Home-Regelung“ verordnen.2

Voraussetzungen für die „Einnahme zu Hause“

Wenn Sie in Ihrer Substitutionstherapie über einen längeren Zeitraum Ihre Medikamente unter Sichtbezug stabil eingenommen haben und sich in Ihrer Therapie allgemein kooperativ verhalten, können Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt die Einnahmeregelungen lockern.2

Konkrete Gründe, die für eine Take-Home-Verordnung sprechen, liegen vor, wenn:3

  • Sie als Patient*in regelmäßig die erforderlichen Arztkontakte wahrnehmen,
  • die Einstellung auf das Substitutionsmittel abgeschlossen ist,
  • der bisherige Verlauf der Behandlung zu einer klinischen Stabilisierung des*der Patient*in geführt hat,
  • die Risiken einer Selbst- und Fremdgefährdung, insbesondere für gegebenenfalls im Haushalt mitlebende Kinder, soweit wie möglich ausgeschlossen sind,
  • Sie als Patient*in stabil keine weiteren Substanzen konsumieren, die zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels zu einer schwerwiegenden gesundheitlichen Gefährdung führen können,
  • Sie als Patient*in nicht gegen getroffene Vereinbarungen verstoßen bzw.
  • eine psychosoziale Stabilisierung erfolgt ist.

Sie erhalten dann das Substitutionsmittel im Rahmen der Take-Home-Regelung für maximal 30 Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme für zu Hause.2

Das Rezept wird nach einem persönlichen Gespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt ausgestellt und kann dann in der Apotheke eingelöst werden.

Wenn eine Destabilisierung zu erkennen ist oder andere Probleme auftreten, kann jederzeit auf die erneute tägliche Ausgabe des Substitutionsmittels umgestellt werden.

Vorteile der Take-Home-Regelung

Mit diesem Schritt soll Ihre Eigenverantwortung belohnt und gleichzeitig bestärkt werden. Häufig ist erst dann eine soziale Integration, wie beispielsweise das Nachgehen einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit, möglich. Insbesondere für Patient*innen im ländlichen Raum kann dies aufgrund der dort meist nicht so guten Versorgungssituation eine gute Alternative sein. Allgemein wird dadurch die persönliche Flexibilität in Ihrem Alltag größer.4

Wichtig: Allerdings entscheidet die Ärztin bzw. der Arzt, ob Sie als Betroffene*r für diese Form der Medikamenteneinnahme geeignet sind – von Ihrer Seite gibt es leider keinen Anspruch auf eine Take-Home-Vergabe.

 

Rezeptbeschriftungen für Substitutionsverschreibungen verstehen

Allgemein gilt: Sie dürfen als Patient*in die Substitutionsrezepte in der Apotheke selbst einlösen.