Darreichungsformen von Medizinalcannabis
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Darreichungsformen von Medizinalcannabis
Wie kann ich Cannabis einnehmen?
Man kann Cannabis inhalieren oder oral aufnehmen. Außerdem kann der menschliche Körper Cannabinoide über verschiedene Schleimhäute wie zum Beispiel in Mund, Nase, Darm oder Vaginalbereich aufnehmen und aufgrund der fettlöslichen Eigenschaften auch über die Haut absorbieren. Belastbare Daten aus der Pharmakokinetik gibt es allerdings bislang lediglich für die orale Anwendung und Inhalation von THC.1

Cannabis inhalieren
Zum Inhalieren eignen sich zerkleinerte, getrocknete Cannabisblüten. Bevor der menschliche Körper Cannabinoide aufnehmen kann, müssen sie decarboxyliert werden. Bei der Decarboxylierung werden die Wirkstoffe, die in der unbehandelten Pflanze in saurer Form vorkommen, in wirksamere neutrale Formen umgewandelt. Cannabinoide in Extrakten wurden bereits im Zuge des Extraktionsverfahrens decarboxyliert und liegen in neutraler Form vor. Aufgrund möglicher gesundheitsschädlicher Auswirkungen des Rauchens wie zum Beispiel in Form eines Joints (womöglich mit Tabak) und dem größeren Missbrauchspotenzial ist die Inhalation durch Verbrennung für die medizinische Anwendung von Cannabis nicht sehr empfehlenswert.
Der Vorteil bei der Inhalation ist, dass die Wirkung innerhalb weniger Sekunden bis Minuten eintritt. Für wenige Minuten kann die Wirkstoffkonzentration im Blut dabei maximal bis zu 300 Nanogramm pro Milliliter erreichen. Die spürbare Wirkung kann zwei bis drei Stunden andauern. Im Gegensatz dazu ist die Wirkung bei der oralen Einnahme in der Regel nach 30 bis 90 Minuten spürbar. Obwohl die maximale Wirkstoffkonzentration im Blut nur bis zu 15 Nanogramm pro Milliliter beträgt, bleib sie vergleichsweise viel länger in diesem Bereich und die Wirkung hält bis zu acht Stunden an.1
“ Abbildung 1
Zeitlicher Verlauf der subjektiv wahrgenommenen Wirkung unterschiedlicher Anwendungsformen. Probanden beurteilten die Stärke der Wirkung auf einer Skala von 0 bis 10. „

Im Einzelfall kann der behandelnde Arzt entscheiden, welche Art der Einnahme am sinnvollsten ist. Dabei spielen Wünsche des Patienten, Diagnose und eventuell vorliegende Erkrankungen oder Kontraindikationen eine wichtige Rolle. Mitunter kann eine Kombination aus oraler Einnahme und Inhalation angezeigt sein.
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Auto fahren und am Straßenverkehr teilnehmen?
Die Anwendung von Cannabis nach medizinischer Indikation kann insbesondere zu Beginn einer Therapie Nebenwirkungen haben, die sich negativ auf das Reaktionsvermögen auswirken können. Zudem kann auch ein „Rausch“ eine Folge der Anwendung sein.

Was ist zu beachten?
In jeglicher Einstellungsphase, ob zu Therapiebeginn oder -umstellung sollte, generell auf das Führen eines Fahrzeugs verzichtet werden. Diese Phasen können zeitlich individuell variieren. Die Dauer der Phasen ist abhängig vom Krankheitsbild und dessen Therapie, wobei die Therapiephase, die Dosis und weitere Arzneimittel sowie Grunderkrankungen zu berücksichtigen sind. Zu Beginn können oftmals Nebenwirkungen wie ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, Schwindel, Müdigkeit, sowie verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit auftreten und sich negativ auf die Fahrtauglichkeit des Cannabis-Patienten auswirken. Sollte es während einer laufenden Therapie mit cannabishaltigen Arzneimitteln zu einer Dosisanpassung oder Wechsel des Arzneimittels, sind ebenfalls Beeinträchtigungen des Fahrvermögens durch die genannten Nebenwirkungen zu erwarten.
Hinzu kommt, dass medizinisches Cannabis meist parallel zu einer herkömmlichen Krankheitstherapie verschrieben wird – es gilt also besondere Vorsicht bei gleichzeitiger Einnahme von anderen Arzneimitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Gerade in diesen Fällen ist dringend geraten vom Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr abzusehen. Oberste Priorität hat immer die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
“ Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, obwohl er dazu nicht mehr in der Lage ist, und andere Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB strafbar. „

Kritische Selbsteinschätzung notwendig
Cannabis-Patienten sollten vor sich grundsätzlich vor jeder Fahrt selbst kritisch hinterfragen, ob sie sich in der Lage fühlen, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, um eine Gefährdung von sich selbst und anderen auszuschließen. Dennoch gibt es Zweifel an der Eignung von Cannabispatient:innen zum Führen eines Fahrzeugs insbesondere von Verkehrsrechtsexperten. Daher kann es notwendig sein, sich einer Prüfung der Fahrtauglichkeit auch unter Berücksichtigung der Grunderkrankung zu unterziehen. Hierfür ist der behandelnde Mediziner:in zu Rate zu ziehen. Eine Beratung zur aktiven Verkehrsteilnahme ist im Sinne der Sicherheit in jedem Fall erforderlich. Nach eingehender Prüfung bzw. Einschätzung wird eine Bescheinigung erstellt, welche Patient: innen als Nachweis bei sich führen sollten.
Es ist allgemein bekannt, dass das Fahren nach dem Konsum von Cannabis, sowie anderer berauschender Mittel und Alkohol verboten und damit strafbar ist. Nach der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im März 2017 bedarf es keiner Ausnahmeregelung des BfArM nach § 3 Absatz 2 BtMG zur Verschreibung cannabishaltiger Arzneimittel mehr. Im Zuge dessen wurde auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) angepasst. Hier heißt es nun sinngemäß: es gilt eine Ausnahme, wenn ein Fahrer nach bestimmungsmäßiger Anwendung eines für sein Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels unter der Wirkung einer berauschenden Substanz steht. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass keine Strafe droht, wenn Cannabis-Patienten nachweisen, dass Cannabis „aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ Sprich sie müssen durch ein Rezept belegen, dass ein Arzt das Cannabis verschrieben hat.
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Qualitätssicherung beim Anbau von Cannabispflanzen
Eine der Gefahren beim Anbau von Cannabispflanzen ist der mikrobiologische Befall in Form von Schimmel, auf welchen immungeschwächte Personen besonders sensibel reagieren können. Der Anbau in gesäuberten Innenräumen mit streng kontrollierter Luftfeuchtigkeit kann Abhilfe schaffen, da er ideale Voraussetzungen für die Vermeidung von Schimmel bietet.
Potenziell problematisch ist auch die Fähigkeit der Hanfpflanze, Schwermetalle aus dem Boden aufzunehmen und zu speichern. Manche Sorten wurden eigens dafür gezüchtet, sodass der Konsum von Produkten dieser Cannabispflanzen gesundheitsschädlich sein kann.
Umso essenzieller ist beim Anbau von Cannabispflanzen die Auswahl von Flächen, die frei von Schwermetallen sind. Wichtig sind auch Qualitätsanalysen der Umgebungsluft. Bei der Wahl der Sorten sollten außerdem keinesfalls solche gewählt werden, die zur Aufnahme von Schwermetallen gezüchtet wurden.
Im Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabispflanzen ist zudem ganz besondere Vorsicht bei der Verwendung von Pestiziden geboten. Da Cannabinoide und Pestizide einige ähnliche chemische Eigenschaften besitzen, könnten bei der Extraktion auch Pestizide wie etwa Fungizide und Insektizide gelöst werden.
Während es spezielle Verfahren gibt, um dem Cannabisprodukt die Pestizide wieder zu entziehen, empfiehlt es sich, für einen verantwortungsvollen Anbau von Cannabispflanzen ganz auf Pestizide zu verzichten und stattdessen auf natürliche Alternativen zu setzen.

Männliche Hanfpflanzen vs weibliche Hanfpflanzen
Da Cannabispflanzen sogenannte zweihäusige Pflanzen sind, gehören sie in der Regel entweder dem weiblichen oder männlichen Geschlecht an. Die weiblichen Hanfpflanzen verfügen über eine höhere Konzentration von Cannabinoiden als männliche Hanfpflanzen und produzieren die gewünschten Cannabisblüten. Daher werden beim Anbau von Cannabispflanzen häufig feminisierte Cannabissamen vorgezogen, also Samenmischungen, die ausschließlich weibliche Hanfpflanzen hervorbringen. Die männliche Hanfpflanze ist dagegen wichtig für die Vermehrung der Cannabispflanze und die Züchtung neuer Cannabissorten, der sogenannten Kultivare.
“ Abbildung 1 zeigt eine männliche Hanfpflanze „

Cannabispflanze vs Hanfpflanze: Was es mit der Einteilung auf sich hat
Im alltäglichen Sprachgebrauch versteht man unter einer Hanfpflanze in der Regel eine Pflanze, deren Erzeugnisse als Nutzhanf Anwendung finden, also CBD-lastig und nicht berauschend sind. Gleichzeitig gilt die Cannabispflanze landläufig oft als THC-dominante Pflanze. Die Annahme, dass man eine biologische Unterscheidung zwischen Cannabispflanzen und Hanfpflanzen treffen könnte, ist jedoch ein Trugschluss. Alle Cannabissorten haben ihren Ursprung in der Cannabis sativa, können aber die unterschiedlichsten Cannabinoid- und Terpenprofile aufweisen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Unterscheidung zwischen „Cannabispflanze“ und „Hanfpflanze“ ist biologisch nicht gegeben, hat sich im Sprachgebrauch aber etabliert.
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